Pressemitteilung
Aktuelle Informationen zur Coronavirus-Lage im Landkreis Görlitz
Im Landkreis Görlitz gibt es aktuell (Stand: 30. März 2020, 9 Uhr) 69 bestätigte Coronavirus-Fälle.
Hinweis: Eine Coronavirus-Infektion ist aus der Übersicht unter http://corona.landkreis.gr entfallen, da die Person ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises Görlitz hat. Dieser Fall wird zuständigkeitshalber im dortigen Gesundheitsamt erfasst.
Damit ist ein weiterer Fall zum Vortag zu verzeichnen. Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen gelten bereits sechs Personen als wieder geheilt. Die Zahl der durch das Gesundheitsamt derzeit angeordneten Quarantänen beträgt 219. Insgesamt konnten bereits 194 Personen aus der Quarantäne entlassen werden. Sieben Personen befinden sich in stationärer Behandlung in einer Klinik. Davon ist eine Person weiterhin in intensivmedizinischer Betreuung. Am 25. März 2020 hatte der Landkreis Görlitz den ersten Todesfall zu verzeichnen.
Hinweise zu Reiserückkehrern nach Deutschland:
Eine Vielzahl von Reisenden befinden sich angesichts der Corona-Krise auf dem Weg zur Rückreise nach Deutschland bzw. sind bereits eingetroffen. Dazu erteilt das Gesundheitsamt für das Gebiet des Landkreises Görlitz folgende Hinweise:
Reiserückkehrer aus Risikogebieten haben sich sofort nach der Ankunft im Landkreis beim Gesundheitsamt Görlitz telefonisch unter 03581 663-5656 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Bei Krankheitssymptomen sollen sich die Personen zudem mit dem Hausarzt zur Klärung des weiteren Vorgehens telefonisch in Verbindung setzen. Dabei ist anzugeben, aus welchem Gebiet sie gekommen sind.
Auch wenn keine Krankheitssymptome vorliegen, werden die Personen gebeten, sich freiwillig für 14 Tage in häuslicher Isolierung aufzuhalten. Betriebe und sonstige Einrichtungen, die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, haben durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die im Rahmen eines Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses oder auf ehrenamtliche Basis tätigen Reiserückkehrer aus Risikogebieten für wenigsten 14 Tage nicht mit anderen Personen des Betriebs bzw. der Einrichtung in Kontakt kommen.
Die jeweiligen Risikogebiete sind abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html. Diese werden fortlaufend aktualisiert. Mit Stand 27.03.2020 handelt es sich um folgende Gebiete:
Internationale Risikogebiete
Ägypten: ganzes Land
Frankreich: Île-de-France und Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
Iran: ganzes Land
Italien: ganzes Land
Österreich: ganzes Land
Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey
Besonders betroffene Gebiete in Deutschland
Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)
Reiserückkehrern aus anderen Gebieten wird empfohlen, nach Möglichkeit, für 14 Tage nach der Rückkehr Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen sollen sie sich ebenso unverzüglich telefonisch beim Hausarzt melden.
Corona-Anlaufstelle in Görlitz:
Das Malteser Krankenhaus in Görlitz ist seit vergangenen Montag eine Corona-Anlaufstelle im Landkreis Görlitz. Die Praxis für begründete Verdachtsfälle von Covid-19 ist keine Anlaufpraxis zur Behandlung von Patienten. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine zentrale Anlaufstelle, in der ein Abstrich bei einem begründeten Verdachtsfall getätigt wird. Personen erhalten lediglich mit einer Überweisung von ihrem Hausarzt Zutritt zu dieser Praxis. Die zentrale Anlaufstelle ist eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
Hinweis zu Traditionsfeuern/Osterfeuern:
Unabhängig von der ordnungsbehördlichen Fragestellung („Gefahr durch Feuer“) sind jegliche Veranstaltungen bis 20. April 2020 nach der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zum Verbot von Veranstaltungen vom 20. März 2020 untersagt. Daher kommen Osterfeuer oder ähnliche Veranstaltungen nicht in Betracht. Feuerschale und Grillen im eigenen Garten bleiben zulässig, wenn sich die Teilnahme auf Familienangehörige aus dem eigenen Hausstand beschränkt. Grillen, Grillpartys oder ein Treffen mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Auch Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden.
Die Behandlung von Anträgen auf Traditionsfeuer für spätere Zeitpunkte sollte vorerst zurückgestellt werden. Hier wäre abzuwarten, ob es für die Zeit nach 20. April 2020 noch weitere auf Infektionsschutzgesetz gestützte Regelungen geben wird.







