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Öffentliche Markterkundung für die Wärmeversorgung eines Bürogebäudes

der Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH

Allgemeine Informationen
Der bestehende Wärmeliefervertrag inklusive Anlagennutzung für die Abnahmestelle Muskauer Straße 51 in 02906 Niesky läuft zum 30.09.2019 aus. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung soll die Lieferung von Wärme ab dem 01.10.2019 neu vergeben werden. Zur Vorbereitung dieser Ausschreibung wird hiermit eine Informationsabfrage beziehungsweise eine Markterkundung durchgeführt. Die Anbieter werden gebeten, ein Konzept zur zukünftigen Wärmeversorgung des o.g. Objektes zu erstellen. Die Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH möchte, wenn und soweit wirtschaftlich vertretbar, dass das Objekt zukünftig mit Wärme versorgt wird, die einen möglichst hohen Anteil an regenerativen Energien aufweist. Der Lieferzeitraum beträgt je nach Angebot und vertraglicher Ausgestaltung 2 bis 10 Jahre und kann mit einem Optionsrecht versehen werden.

Objektbeschreibung
Bei dem zu versorgenden Objekt handelt es sich um ein Bürogebäude mit vier Geschossen (inkl. Kellergeschoss). Das Gebäude besitzt eine äußere Länge von 48 m, eine äußere Breite von 15 m und insgesamt 5700 m³ umbautem Raum. Das Gebäude wurde im Jahr 1996 ausgebaut und energetisch an den Stand der Zeit angepasst. Die derzeitige Wärmeversorgungsanlage befindet sich im Kellergeschoss der Immobilie.

Spezifikation der Lieferung von Wärme
Die Verbrauchsmenge im Referenzjahr 2018 betrug ohne Gewähr und Annahme einer verbindlichen Höchstbetrags- oder Mindestabnahmemenge insgesamt 131.594 kWh. Die Bezugsdaten und Bezugsmengen können sich im Lieferzeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum ändern. Zur Wärmeerzeugung wurde Gas verwendet. Bei der Wahl des Wärmeträgers beziehungsweise bei der Wahl des Wärmeträgermixes wird vom Auftraggeber erwartet, dass die Wärmeversorgung des Objektes in Zukunft durch einen möglichst hohen Anteil an regenerativen Energien realisiert wird. Der Anteil an regenerativen Energien wird bei der Ausschreibung der Wärmeversorgung als Bewertungskriterium dienen.
Je nach Art des oder der Wärmeträger muss der Anbieter an dem Einspeisepunkt eine neue Wärmeerzeugungsanlage in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten errichten und betreiben. Bei Abstimmung mit dem bisherigen Lieferanten ist auch die Übernahme der bisherigen Anlage denkbar.

Alle mit der Wärmelieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Bereitstellen der erforderlichen Leistung an der Abnahmestelle
• Lieferung von Wärme
• Messung der Verbrauchs- und Leistungsdaten
• Abrechnung
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber
Es ist eine Lieferung „frei Betrieb“ vorgesehen, d.h. die vertragliche Regelung der Netznutzung obliegt dem Lieferanten.

Neue Abnahmestellen (Zugänge aufgrund von Neuinstallationen oder Übernahme vorhandener Zähler), die ab Bekanntgabe sowie während der Vertragslaufzeit zu der Abnahmestelle hinzukommen, werden auf Wunsch des Auftraggebers in den Wärmeliefervertrag mit einbezogen. Mit Stilllegung, Änderung oder Veräußerung können einzelne Abnahmestellen aus dem Wärmeliefervertrag herausgenommen werden.
Ziel dieses Verfahrens ist die Vorstellung von möglichen Lösungen, die den Bedarf des Anbieters entsprechend decken können. Die Markterkundung erfolgt zur Vorbereitung eines sich gegebenenfalls anschließenden öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und zur Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen. Das hier durchgeführte Verfahren dient der Markterkundung und bedingt keinen anschließenden Auftrag.
Die Markterkundung erfolgt zur Klärung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Dies gilt für einen Überblick über die Produkt- oder Leistungsvielfalt, den möglichen Bewerber-/Bieterkreis, die Ermittlung des Auftragswertes und die Kosten- oder Preisermittlung. Die Markterkundung erfolgt, um eine fundierte Leistungsbeschreibung auf einer realistischen Kalkulationsgrundlage erstellen zu können.

Bewertungskriterien
Für die Bewertung der vorgelegten Wärmeversorgungskonzepte werden die nachfolgenden Kriterien zugrunde gelegt.
• Gesamtpreis pro Jahr untergliedert in
o Arbeitspreis
o Grundpreis
o mögliche Netznutzungskosten
o Messstellenbetrieb, Messen und Abrechnen
(Arbeitspreise werden mit dem dargestellten Referenzverbrauch der Abnahmestelle multipliziert und somit ergibt sich für die Bewertung des Angebotes eine der maßgeblichen Kostenpositionen)
• Einsatz erneuerbarer Energien
• Effizienz der gewählten Energien
• Versorgungs-/Ausfallsicherheit
• Installationsaufwand/Installationszeit

Abgabe in elektronischer Form
Die Wärmeversorgungskonzepte für das Markterkundungsverfahren sind in elektronischer Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten und im Betreff als „Markterkundung für Wärmelieferung (Niesky)“ zu kennzeichnen. Die Wärmeversorgungskonzepte sind ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.

Fristen
Die Frist für die Abgabe endet am
29.05.2019, 12:00 Uhr.
Verspätet eingegangene Angebote können bei der Markterkundung leider nicht berücksichtigt werden.

Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Der Anbieter verpflichtet sich, alle den Auftraggeber betreffende Informationen, welche
er während des Markterkundungsverfahrens und ggf. durch weitere Geschäftsbeziehung erhält, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Er darf die Markterkundungsunterlagen ohne Zustimmung des Auftraggebers Dritten weder überlassen noch sonst zugänglich machen.

Kostenersatz
Für die Teilnahme am Markterkundungsverfahren wird kein Kostenersatz gewährt.

gesellschafter

landkreis weisswasser muskau  

 

 

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Telefax: +49 (0) 3581 32901-10
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